Durch die EU-weite Einlagensicherung sind Spareinlagen bis zu 100.000 € pro Kundin beziehungsweise Kunde und Bank abgesichert.
Die Einlagensicherung gilt für Spareinlagen wie Festgeld-, Tagesgeld-, Girokonten, Sparbücher und Sparbriefe.
Kommt es zur Insolvenz der Bank, stellt das Sicherungssystem den Entschädigungsbetrag nach sieben Tagen zur Verfügung.
Die gesetzliche Einlagensicherung bei Festgeld und anderen Bankeinlagen ist innerhalb der Europäischen Union im Rahmen von EU-Richtlinien geregelt. Sie sehen bestimmte Mindestanforderungen für die Absicherung von Einlagen vor. In Deutschland ist dies das Einlagensicherungsgesetz. Andere EU-Staaten haben eigene Umsetzungsvorschriften. Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind Einlagen innerhalb der gesamten EU bis zu einem Betrag von 100.000 € pro Kundin beziehungsweise Kunde und Bank gesichert.
Die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union ist Ausdruck des politischen Willens, um die Einlagen von Privatpersonen und Unternehmen bei Banken und anderen Finanzinstituten vor Verlusten abzusichern. So können europäische Sparerinnen und Sparer vor den Folgen einer Bankenkrise oder einer finanziellen Schieflage der Banken bewahrt werden. Im Rahmen des gesetzlichen Einlagensicherungssystems sind Bankeinlagen, wie beispielsweise Geld auf Girokonten, Tagesgeld- oder Festgeldkonten, bis zu 100.000 € pro Kundin beziehungsweise Kunde und Bank abgesichert. Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus bieten einige Institute eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung an. Dabei handelt es sich um ein System, bei dem Finanzinstitute, wie Banken oder Kreditgenossenschaften, freiwillig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, beispielsweise durch sogenannte Einlagensicherungsfonds. So können Einlagen ihrer Kundinnen und Kunden über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestabsicherung hinaus abgesichert werden.
Außerdem spielt die Staatsgarantie bei der Sicherheit eine wichtige Rolle, die jedoch in Deutschland noch nicht gesetzlich verankert ist. Diese Garantie bedeutet, dass der Staat im Falle eines Ausfalls oder einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners die Verbindlichkeiten übernehmen oder abdecken wird.
In Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit Jahren weiterentwickelt, um die Absicherung der Anlegerinnen und Anleger in der Europäischen Union zu verbessern: Seit 07.2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten.
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